AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Net4U Kommunikations-, Informations-, Consulting, Vertriebs GmbH
Stand: 12.01.2004:
1. Ausschließliche Geltung der AGBs der Net4U Kommunikations-, Informations,- Consulting, Vertriebs GmbH kurz Net4U genannt.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Folgenden nur noch Net4U genannt gelten für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von Net4U unter Ausschluss entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Bestellers. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind erst wirksam, wenn ihre Geltung zwischen Net4U und dem Besteller ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.
2. Angebote
Angebote von Net4U sind freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht schriftlich vereinbart ist.
3. Lieferung allgemein
3.1 Soweit Net4U die zu liefernde Ware bzw. Teile davon von Dritten bezieht, steht die Lieferung durch Net4U unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.
3.2 Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung des Bestellers. Das gleiche gilt für eventuelle Rücksendungen unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung. Mit der Aufgabe der Waren zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
3.3 Net4U ist zur Teilleistung berechtigt.
3.4 Abweichungen der gelieferten Waren oder Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern die Waren oder Dienstleistungen trotz der Abweichung geeignet sind, den vertraglich beabsichtigten Leistungserfolg herzustellen. Für den Inhalt der Lieferverpflichtung ist ausschließlich die von Net4U erteilte Auftragsbestätigung maßgeblich
3.5 Vertrags- bzw. Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Ist die Nichteinhaltung einer schriftlich vereinbarten Vertrags- bzw. Lieferfrist auf höhere Gewalt zurückzuführen, wird die Vertrags- bzw. Lieferfrist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Frist aus anderen Gründen ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag insoweit zurückzutreten, als sich Net4U in Verzug befindet.
3.6 Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen Überschreitung einer Vertrags- bzw. Lieferfrist sind ausgeschlossen, soweit die Fristüberschreitung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Net4U beruht.
4. Lieferung von Softwareprogrammen
4.1 Ist die Lieferung von Software fremder Hersteller Vertragsgegenstand, gilt das Lizenzrecht des Herstellers der vertragsgegenständlichen Software bzw. des Lizenzgebers.
4.2 Ist Vertragsgegenstand die Lieferung von Software, die Net4U hergestellt hat, wird zwischen Net4U und dem Besteller ein gesonderter Lizenzvertrag geschlossen.
5. Lieferung und Installation von Hardware
Ist Vertragsgegenstand die Lieferung und Installation von Hardware vor Ort durch Net4U, schafft der Besteller bis zum vereinbarten Lieferdatum die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen, die Net4U in die Lage versetzen, die Betriebsbereitschaft herbeizuführen. Besonderheiten der Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen werden von Net4U mitgeteilt. Net4U ist nicht dafür verantwortlich, die gelieferte Hardware im Rahmen der Aufstellung und der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit sonstigen Geräten oder Programmen zu verbinden, es sei denn, Net4U und der Besteller treffen im Einzelfall schriftlich eine gegenteilige Vereinbarung.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen von Net4U aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller Eigentum von Net4U.
6.2 Der Besteller tritt Net4U bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Lieferung von Vorbehaltsware an seine Abnehmer erwachsen, ab. Dies gilt auch für Saldoforderungen aus einem Kontokorrentverhältnis, wenn der Besteller mit seinem Abnehmer ein solches vereinbart hat.
6.3 Net4U kann verlangen, dass der Besteller ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt. Net4U ist dann berechtigt, die Abtretung offenzulegen.
6.4 Der Besteller hat Net4U unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte die Vorbehaltsware oder an Net4U abgetretene Forderungen pfänden oder in sonstiger Weise darauf zugreifen. Bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht ist Net4U berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Besteller sofort geltend zu machen. Der Besteller hat selbst sofort alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung und Abwehr derartiger Zugriffe und Ansprüche Dritter erforderlich sind. Im Übrigen hat er Net4U in der Wahrnehmung seiner Rechte in jeder Weise zu unterstützen.
6.5 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für Net4U vor (Besitzmittlungsverhältnis). Net4U erwirbt Eigentumsrechte in Höhe des bei Be- oder Verarbeitung entstehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, so erwirbt Net4U Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
6.6 Ist bei der Verarbeitung ein anderer Gegenstand als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Besteller Net4U, soweit ihm die neue Sache gehört, daran Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache einräumt.
6.7 Übersteigt der Wert der für Net4U bestehenden Sicherheiten deren Forderungen gegen den Besteller um mehr als 25%, ist Net4U auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die Vorbehaltsware bis zur genannten Wertgrenze freizugeben.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von Net4U sofort bei Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7.2 Die durch Net4U angebotenen Preise sind Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.3 Bei Teillieferungen ist Net4U berechtigt, Teilrechnungen zu stellen. Dem Besteller wird in der Teilrechnung ein dem anteiligen Wert der Teillieferung entsprechender Rechnungsbetrag in Rechnung gestellt.
7.4 Forderungen von Net4U werden während des Verzugs des Bestellers für das Jahr mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 1 DÜG verzinst.
7.5 Bis zum vollständigen Zahlungseingang ist Net4U berechtigt, weitere Lieferungen zurückhalten. Weitere gesetzliche Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.
7.6 Der Besteller kann gegen Forderungen von Net4U die Aufrechnung nur mit Ansprüchen erklären, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Mängelansprüche
8.1 Erweisen sich durch Net4U gelieferte Waren oder Leistungen als mangelhaft, beschränken sich die Mängelansprüche des Bestellers zunächst auf die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung). Die Nacherfüllung gem. § 439 BGB wird insoweit ausdrücklich auf die Beseitigung des Mangels beschränkt. Net4U behält sich die Ersatzlieferung vor.
8.2 Im Rahmen der Nachbesserung kann Net4U Maschinen und Teile austauschen und technische Änderungen einbauen. Ausgetauschte Maschinen und Teile gehen in das Eigentum von Net4U über.
8.3 Bevor der Besteller die Fehlerbeseitigung gelieferter Ware oder erbrachter Leistungen veranlasst, führt er eine Problemanalyse und Fehlerbegrenzung nach dem Bedienerhandbuch durch.
8.4 Programme, Daten und Datenträger werden vom Besteller vor einer Fehlerbeseitigung oder Instandhaltung gesichert und vor einem Maschinenaustausch entfernt. Auch sonst ist der Besteller verpflichtet, Daten regelmäßig, mindestens täglich zu sichern.
8.5 Der Besteller kann nicht die Beseitigung von Fehlern verlangen, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler und nicht vom Hersteller oder Net4U durchgeführte Änderungen und Anbauten entstehen. Der Ersatz von verbrauchtem Zubehör (z. B. Schreib- und Druckelemente, Farbträger) kann nicht verlangt werden. Mängelansprüche bestehen nicht, soweit sie auf ungenügende Datensicherungen durch den Besteller (vgl. 8.4.) beruhen.
8.6 Nachbesserungsarbeiten hat Net4U grundsätzlich nur am vertraglich vereinbarten Aufstellungsort der Maschine zu erbringen, es sei denn, es ist schriftlich etwas Abweichendes vereinbart. Weicht der tatsächliche Aufstellungsort der Maschine vom vertraglich vereinbarten Aufstellungsort ab oder ist vereinbart, dass die Nachbesserung bei Net4U stattfindet, liefert der Kunde die Maschinen im Originalversandbehälter oder in einer gleichwertigen Verpackung beim Hersteller bzw. auf Verlangen bei Net4U an.
8.7 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller die gesetzlichen Mängelansprüche mit den nachstehenden Beschränkungen geltend machen.
8.8 Bei Liefergegenständen, die Net4U von dritter Seite bezogen und unverändert an den Besteller weitergegeben hat, beschränkten die Mängelansprüche zunächst auf die Abtretung etwaiger gegen den Lieferanten bestehenden Mängelansprüche. Net4U wird dem Besteller zur Geltendmachung der Mängelansprüche gegen den erforderlichen Lieferanten Informationen geben. Erst wenn der Besteller seine Mängelansprüche beim Lieferanten erfolglos außergerichtlich geltend gemacht hat, kann er mit Mängelansprüchen an Net4U herantreten.
8,9 Schadenersatzansprüche gegen Net4U, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie seine gesetzlichen Vertreter, gleich aus welchem Rechtsgrund und für alle Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit Net4U nicht wegen Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit zwingend haftet oder gegen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verstoßen worden ist.
8.10 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der vertragsgegenständliche Ware bzw. der Abnahme der vertragsgegenständlichen Leistung. Stellt das Rechtsgeschäft einen Verbrauchsgütekauf dar, gilt eine 24-monatige Verjährungsfrist.
8.11 Der Kunde hat jede Lieferung sofort nach Empfang sorgfältig und vollständig zu untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare Fehlbestände müssen innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls gilt die gesamte Lieferung insoweit als genehmigt.
8.12 Dem Besteller ist bekannt, dass Fehler in Softwareprogrammen von vornherein nicht ausgeschlossen werden können. Net4U sichert weder bestimmte Eigenschaften der Softwareprogramme, noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder Bedürfnisse zu.
9. Vertragsverletzungen des Bestellers
Kommt der Besteller seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nach, gerät er insbesondere mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, ist Net4U berechtigt, die Vornahme von weiteren Lieferungen abzulehnen. Solange sich der Besteller mit der Vertragserfüllung in Verzug befindet, ist Net4U auch nicht verpflichtet, Gewährleistungsansprüche zu erfüllen.
10. Änderungen des Aufstellungsortes
Im Falle der Lieferung von Maschinen teilt der Besteller Net4U Änderungen des Aufstellungsortes der Maschine während der Gewährleistungsfrist und/oder bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unverzüglich mit.
11. Abwerbung von Mitarbeitern
Der Besteller verpflichtet sich, keine Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen von Net4U während der Durchführung von Aufträgen sowie in den ersten 12 Monaten nach der Erfüllung des Vertrages durch Net4U abzuwerben oder weiterzuvermitteln. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Besteller zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von 20.000,00 EUR an Net4U.
12. Zahlungsunfähigkeit des Bestellers
Unbeschadet anderer Ansprüche oder Rechte kann Net4U das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt oder eine andere wesentliche Vertragspflicht verletzt, seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahren beantragt, ferner, wenn das Insolvenzverfahren auf Antrag eines Dritten eröffnet wird.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verbindlichkeiten ist der Sitz der Net4U GmbH in Altdorf. Gerichtsstand ist Landshut.
14. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen die einheitlichen Haager Kaufgesetze und das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG) sowie vergleichbare internationale Abkommen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder wenn die Lieferung ins Ausland erfolgt.
15. Schlussbestimmungen
Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Bedingungen und den sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften und sonstigen Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Falle eine neue Regelung treffen, die der bisherigen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.